Modellfliegen in der Europäischen Union


Die "Durchführungsverordnung 2019/947" der EU Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge ist per 1.1.2021 in Kraft und verlangt die Registrierung von Piloten ab dem 1.1.2021 innerhalb der EU.


Gemäss oben genannter DVO besteht für Modellflieger ab dem 1.Januar 2021 eine Registrierungspflicht. Jeder Modellflieger muss eine Registrierungs-Identnummer (e-ID) beantragen. Die Registrierungsnummer muss auf allen Flugmodellen mit einem Gewicht über 250 Gramm angebracht sein. Für Scale - Modellbauer noch ganz wichtig: Die e-ID Nummer muss nicht von aussen sichtbar angebracht werden. Es reicht, wenn es auch unter der Haube oder im Batteriefach angebracht ist. Es gibt keine Vorschriften über Material und Grösse vom ID-Nummer (der Deutsche Anforderung ein feuerfestes Plakat mit Namen und Adresse anzubringen gilt nicht mehr).

Was bedeutet das für uns?

Unbedingt registrieren bevor du in der EU fliegen gehst!
Laut der DVO muss man sich im  ersten EU-Staat in dem man fliegen geht registrieren. In der Praxis ist es empfehlenswert sich in einem unserer Nachbarländer zu registrieren, oder in einem EU-Staat wo man die Landessprache beherrscht.
 Achtung: in vielen Ländern sind die Systeme noch nicht aufgeschaltet, oder noch nicht freigegeben für die Registrierung von Piloten die nicht in diesem EU-Staat wohnhaft sind.


Der Link für die Registrierung in Deutschland ist HIER ZU FINDEN. Hier könnt ihr ein Konto eröffnen und euch anschliessend registrieren.
Für die Registration braucht ihr die folgenden Dokumente:

  • ein Scan mit Foto der ID bzw. Pass (Format .jpg oder .png)
  • Versicherungsnummer (AeCS Membercard)

Nach wenigen Minuten kommt dann ein Bestätigungsmail. (unbedingt ausdrucken und als Beweis der Anmeldung mitnehmen, wenn ihr vor Erhalt der Nummer im Ausland fliegen geht.)

Fliegen bei lokalen Vereinen in der EU

Beim Fliegen in lokalen Vereinen in der EU ändert sich in den meisten EU-Mitgliedstaaten bis am 1.1.2023 noch nichts. In den meisten Mitgliedstaaten werden die bisherigen Regeln bis spätestens den 1.1.2023 angewendet.

  • Für Deutschland heisst das z.B.: Ein Kenntnis- bzw. Kompetenznachweis ist auf dem Modellflugplatz erforderlich, wenn kein Flugleiter bestimmt ist, d.h. wenn z.B. ein Mitglied des lokalen Vereins zusammen mit einem Gast aus der Schweiz fliegen will. Ab drei Mitgliedern gilt gemäss Aufstiegserlaubnis Flugleiterpflicht. Oder anders herum: Ohne Flugleiter und ohne Kenntnisnachweis gilt auch auf dem abgenommenen Modellflugplatz die Gewichtsbeschränkung von 2kg und die Höhenbeschränkung von 100 Metern.
Fliegen ausserhalb von lokalen Vereinen und Anlässen in der EU (z.B. Hangfliegen)

Da in vielen Mitgliedstaaten die neue EU-Gesetzgebung noch nicht umgesetzt ist, fliegt man hier oft in einer rechtlichen Grauzone.

Um sich abzusichern ist es empfehlenswert, die Beantragung eines Kompetenznachweises A3 Open Category (bis 25kg) zu machen. Diese Zertifizierung kann online durchgeführt werden (Training und Prüfung) in einem EU-Staat nach Wahl. Die Zertifizierung ist in der ganzen EU gültig, und wird in manchen Mitgliedstaaten sogar gratis angeboten.

Für Deutschland ist der Test HIER ZU FINDEN. Achtung: der Deutsche Test braucht relativ viel Zeit. Ist nicht einfach so auf die schnelle mal zu machen!!

Nicht Deutschsprachige können das Training und den Test auch in einem anderen EU-Land auf Englisch oder Französisch durchführen.

In manchen Mitgliedstaaten genügt bis auf Weiteres die Bisherige nationale Zertifizierung. So ist z.B. in Deutschland der bisherige Kenntnisnachweis noch bis mindestens Ende 2021gultig.

Neue Nationale Vorschriften

In verschiedenen EU Länder wurde die neue EU Gesetzgebung benützt um die bisherige nationalen Vorschriften erheblich zu verschärfen. Dies ist z.B. der Fall in Frankreich, wo zusätzlich zur Pilotenregistrierung auch jedes Modell registriert werden muss, und zudem jedes Modellflugzeug eine e-Identifikation mittragen muss.


Was bedeutet das Ganze für Wettbewerbspiloten

Alle Wettbewerbspiloten müssen sich vor dem Wettbewerb unbedingt in einem EU-Staat registrieren und diese Nummer auf ihre Modelle anbringen. Falls du noch keine Registrierungsnummer hast lohnt es sich nachzufragen ob dies evtl. vom Veranstalter gemacht wird. (Gem. der EU Verordnung haben Verbände/Veranstalter die Möglichkeit alle Teilnehmer zusammen zu registrieren)

Zudem lohnt es sich zeitlich vor dem Wettbewerb den Veranstalter nach zusätzliche nationalen Vorschriften zu fragen, und sich zu informieren wie man diese am besten erfüllt.

Versicherung

Unbedingt zu beachten ist folgendes:

Bei Nichteinhaltung der Gesetze und Vorschriften kann eine Versicherung die Leistung kürzen oder ganz streichen! (Das ist ein Grundsatz bei allen Versicherungen)

Das gilt nicht nur für die Allianz (SMV), sondern auch für die Private Haftpflicht-Versicherung.

(Für die, die jetzt denken «ach ich habe eine eigene Versicherung, brauche die Allianz der SMV nicht…»)

 Zusammenfassung

Vor dem Fliegen in der EU:

  • Sich registrieren, und die e-ID-Nummer beantragen und auf deinen Modellen anbringen
  • A3 Kompetenzen Nachweis erwerben wenn man ausserhalb von lokalen Vereinsplätzen oder Veranstaltungen fliegen möchte.
  • Sich beim nationalen Verband oder einem lokalen Verein über nationale Zusatzvorschriften erkundigen

 

Mehr Informationen:

Die Homepage der European Model Flying Union unter Implementation hat für verschiedene EU Staaten eine Zusammenfassung der nationalen Modellflug Gesetzgebung und bietet Links zu den nationalen Verbänden und weiteren Informationsquellen



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